Eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen ist der günstigste Weg in eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft in Deutschland – rechtlich schon ab 1 € Stammkapital möglich. Der Ablauf ist derselbe wie bei der GmbH: Gesellschaftsvertrag beim Notar beurkunden, Geschäftskonto eröffnen, ins Handelsregister eintragen, Gewerbe anmelden, beim Finanzamt registrieren. Diese Anleitung zeigt Ihnen, was eine UG-Gründung 2026 wirklich kostet, wie der Ablauf Schritt für Schritt aussieht, wann sich die UG statt einer GmbH lohnt – und welche Geschäftsadresse Notar, Bank und Handelsregister ohne Rückfragen akzeptieren.
Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?
Die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH. Der Gesetzgeber hat sie 2008 in § 5a GmbHG eingeführt, um Gründer:innen einen Einstieg in die Haftungsbeschränkung ohne das hohe GmbH-Stammkapital zu ermöglichen. Deshalb spricht man umgangssprachlich von der „Mini-GmbH". Rechtlich gilt für die UG fast alles, was auch für die GmbH gilt: Sie ist eine juristische Person, sie haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (Ihr Privatvermögen bleibt also grundsätzlich außen vor), sie muss ins Handelsregister eingetragen werden, sie ist buchführungs- und bilanzierungspflichtig, und sie muss den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)" oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" im Namen führen. Die zwei zentralen Unterschiede zur GmbH: das Stammkapital darf niedriger sein (ab 1 €), und die UG muss einen Teil ihres Gewinns zwingend als Rücklage ansparen.
Die UG auf einen Blick
Stammkapital ab 1 €
Rechtlich zulässig ist 1 € pro Gesellschafter:in. Sinnvoll ist deutlich mehr – dazu unten mehr.
Haftungsbeschränkt
Die UG haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Privatvermögen bleibt grundsätzlich geschützt.
Notar & Handelsregister Pflicht
Ohne notarielle Beurkundung und HR-Eintrag entsteht keine UG – ein „UG gründen ohne Notar" gibt es nicht.
Thesaurierungspflicht
25 % des Jahresüberschusses müssen als Rücklage einbehalten werden, bis 25.000 € erreicht sind.
UG oder GmbH: Was ist die richtige Wahl?
Die häufigste Frage vor der Gründung lautet: UG oder GmbH? Beide bieten dieselbe Haftungsbeschränkung, beide brauchen Notar und Handelsregister. Der Unterschied liegt im Kapitalbedarf am Start – und in der Außenwirkung. Die UG ist der schmale Einstieg für Gründer:innen, die (noch) kein Stammkapital von 25.000 € aufbringen wollen oder können. Die GmbH ist die etabliertere Form, die im B2B-Geschäft, bei Banken und gegenüber größeren Geschäftspartnern spürbar mehr Vertrauen genießt.
Als Faustregel: Wer wenig Startkapital hat, allein oder zu zweit startet und erst einmal beweisen will, dass das Geschäftsmodell trägt, fährt mit der UG gut. Wer von Beginn an im B2B-Umfeld auftritt, größere Verträge schließt, Investor:innen anspricht oder ohnehin über 25.000 € Kapital verfügt, sollte gleich die GmbH wählen – das spart die spätere Umwandlung und wirkt seriöser. Die gute Nachricht: Eine UG lässt sich später unkompliziert in eine GmbH umwandeln, sobald die angesparte Rücklage die 25.000 € erreicht.
Was kostet es, eine UG zu gründen?
Die reinen Gründungskosten einer UG liegen deutlich unter denen einer GmbH – vor allem, weil weniger Stammkapital gebunden wird und der Notar bei Nutzung des Musterprotokolls günstiger beurkundet. Realistisch sollten Sie neben dem Stammkapital mit 400 bis 800 € Nebenkosten rechnen. Hier die einzelnen Posten:
Unterschätzt werden meist nicht die Gründungs-, sondern die laufenden Kosten. Eine UG ist wie die GmbH bilanzierungspflichtig – Sie müssen jedes Jahr einen Jahresabschluss erstellen und im Bundesanzeiger offenlegen. Das erledigt in der Praxis fast immer eine Steuerberatung; kalkulieren Sie hierfür je nach Umfang einige Hundert bis über tausend Euro pro Jahr. Hinzu kommen die IHK-Pflichtmitgliedschaft (im ersten Jahr für kleine Gründungen oft beitragsfrei), Kontoführungsgebühren und die Geschäftsadresse. Wer diese Folgekosten von Anfang an einplant, erlebt keine bösen Überraschungen.
UG gründen in 7 Schritten – der Ablauf
Von der Entscheidung bis zum eingetragenen Unternehmen vergehen bei zügiger Vorbereitung 10 bis 14 Tage. Der zeitkritische Schritt ist die Handelsregister-Eintragung; alles davor haben Sie selbst in der Hand. Der Ablauf im Überblick:
- Schritt 01
1. Name, Zweck & Gesellschafter klären
Firmenname mit Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)", präziser Unternehmensgegenstand, Beteiligungsquoten und Geschäftsführung festlegen. Namensverfügbarkeit bei der IHK vorab prüfen lassen.
- Schritt 02
2. Geschäftsadresse sichern
Ladungsfähige Adresse besorgen, die für Handelsregister und Gewerbe freigegeben ist. Der Notar braucht sie für den Vertrag.
- Schritt 03
3. Gesellschaftsvertrag / Musterprotokoll
Musterprotokoll (günstig, für einfache Fälle) oder individuellen Vertrag (bei mehreren Gesellschafter:innen oder Sonderregelungen).
- Schritt 04
4. Notartermin & Beurkundung
Vertrag wird beurkundet, Gesellschafterliste erstellt, Geschäftsführung bestellt. Dauer ca. 30–60 Minuten.
- Schritt 05
5. Geschäftskonto & Einzahlung
Konto auf die „UG i. G." eröffnen, Stammkapital einzahlen, Einzahlungsbeleg an den Notar geben.
- Schritt 06
6. Handelsregister-Eintragung
Der Notar meldet die UG beim Amtsgericht an. Nach 3–7 Werktagen ist die UG offiziell entstanden.
- Schritt 07
7. Gewerbeanmeldung & Finanzamt
Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, danach steuerliche Erfassung über ELSTER, USt-ID beantragen.
Musterprotokoll oder individueller Vertrag?
Für die UG gibt es ein gesetzliches Musterprotokoll, das die Gründung vereinfacht und die Notarkosten senkt. Es kombiniert Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument. Nutzbar ist es allerdings nur bei einfachen Konstellationen: maximal drei Gesellschafter:innen und nur eine:n Geschäftsführer:in. Sobald Sie abweichende Regelungen brauchen – etwa besondere Stimmrechte, Vinkulierungsklauseln, mehrere Geschäftsführer:innen oder differenzierte Gewinnverteilung – führt kein Weg an einem individuellen Gesellschaftsvertrag vorbei. Der kostet beim Notar mehr, ist aber bei mehreren Beteiligten praktisch immer die richtige Wahl.
Stammkapital & Thesaurierung: der 25-Prozent-Zwang
Rechtlich reicht 1 € Stammkapital, um eine UG zu gründen. Praktisch ist das fast nie klug. Mit 1 € ist die UG sofort überschuldet, sobald die ersten Kosten anfallen – und schon die Gründungskosten übersteigen 1 € deutlich. Die UG muss aber laufend zahlungsfähig bleiben, sonst droht die Insolvenzantragspflicht. Sinnvoll ist ein Stammkapital, das die Gründungs- und Anlaufkosten abdeckt: häufig 500 bis 1.000 € oder mehr, je nach Geschäftsmodell. Das Kapital ist kein verlorenes Geld – es steht der UG als Betriebsmittel zur Verfügung.
Die zweite Besonderheit ist die Thesaurierungspflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG: Die UG muss jährlich 25 % ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Diese Rücklage darf nicht ausgeschüttet werden. Ziel ist, dass die UG über die Jahre das Stammkapital einer GmbH (25.000 €) ansammelt. Ist die Schwelle erreicht, kann – muss aber nicht – die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden, und die Thesaurierungspflicht entfällt. Bis dahin schränkt sie Ausschüttungen an die Gesellschafter:innen ein, was Sie bei der Finanzplanung berücksichtigen sollten.
Die richtige Geschäftsadresse für Ihre UG
Jede UG braucht einen Sitz – eine ladungsfähige Geschäftsadresse, die im Gesellschaftsvertrag, im Handelsregister, bei der Bank und im Impressum steht. Viele Gründer:innen nehmen zunächst die eigene Wohnadresse. Das ist zulässig, hat aber Nachteile: Die Adresse wird über das Handelsregister und das Impressum öffentlich einsehbar, sie landet in Adressdatenbanken, und bei einem Umzug müssten Sie den Sitz aufwendig ändern lassen. Eine dedizierte, ladungsfähige Geschäftsadresse löst das: Sie trennt Privates von Geschäftlichem, wirkt professioneller und bleibt stabil, auch wenn Sie privat umziehen.
Wichtig ist, dass die Adresse ausdrücklich für Gewerbeanmeldung und Handelsregister-Eintrag freigegeben ist – eine reine Impressums- oder Postfach-Adresse genügt für eine UG-Gründung nicht. Bei uns ist eine für Handelsregister und Gewerbe freigegebene Geschäftsadresse in Berlin und Hannover ab 34,90 € im Monat verfügbar, inklusive Postservice und digitalem Portal. Notar und Bank erhalten von uns die Bestätigungsunterlagen, die sie für die Gründung benötigen.
UG-gründen-Checkliste: alles, was Sie brauchen
Vor und während der Gründung abhaken
- Firmenname mit Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)" festgelegt und Verfügbarkeit bei der IHK geprüft
- Unternehmensgegenstand präzise formuliert (passt in Vertrag und Handelsregister)
- Gesellschafter:innen, Beteiligungsquoten und Geschäftsführung geklärt
- Stammkapital realistisch bemessen (nicht 1 €, sondern die Anlaufkosten deckend)
- Ladungsfähige Geschäftsadresse gesichert – für Handelsregister und Gewerbe freigegeben
- Musterprotokoll oder individueller Gesellschaftsvertrag entschieden
- Notartermin vereinbart, Ausweise und Unterlagen bereitgelegt
- Geschäftskonto vorbereitet (Termin bzw. Online-Antrag für die „UG i. G.")
- Buchhaltung/Steuerberatung frühzeitig kontaktiert (Bilanzierungspflicht beachten)
Fünf teure Fehler bei der UG-Gründung
Stammkapital von 1 €
Führt sofort zur Überschuldung und blockiert Bankgespräche. Bemessen Sie das Kapital an den echten Anlaufkosten.
Musterprotokoll erzwingen
Bei mehreren Gesellschafter:innen oder Sonderregeln passt es nicht – der Spar-Effekt wird später zum Streitpunkt.
Ungeeignete Adresse
Eine reine Postfach- oder Impressums-Adresse wird für die HR-Eintragung nicht akzeptiert. Auf die Freigabe achten.
Thesaurierung ignorieren
Wer die 25-%-Rücklage in der Liquiditätsplanung vergisst, plant Ausschüttungen ein, die gar nicht zulässig sind.
Buchhaltung unterschätzen
Die UG ist voll bilanzierungspflichtig. Ohne Steuerberatung wird der Jahresabschluss schnell zur Stolperfalle.
Häufige Fragen zur UG-Gründung
„Kann ich eine UG allein gründen?" – Ja. Die Ein-Personen-UG ist ausdrücklich zulässig: Sie sind zugleich einzige:r Gesellschafter:in und Geschäftsführer:in. „Wie lange dauert eine UG-Gründung?" – Bei guter Vorbereitung 10 bis 14 Tage; der Engpass ist die Handelsregister-Eintragung (3–7 Werktage nach Einzahlung des Stammkapitals). „Kann ich eine UG später in eine GmbH umwandeln?" – Ja, sobald die angesparte Rücklage 25.000 € erreicht; die Umwandlung ist ein regulärer, notariell begleiteter Schritt. „Wo wird meine UG steuerlich geführt?" – Am Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, nicht automatisch am Sitz der Geschäftsadresse. Nutzen Sie eine Verwaltungsanschrift, während Sie anderswo arbeiten, klärt das Finanzamt die Zuständigkeit – ein reiner Verwaltungsschritt, kein Vergehen.
Fazit: Wann sich die UG wirklich lohnt
„Die UG ist der günstigste seriöse Einstieg in die Haftungsbeschränkung. Sie ist kein Trick und keine Abkürzung – sie ist eine vollwertige GmbH-Variante mit kleinem Startkapital und einer Sparpflicht als Preis dafür."
Für Gründer:innen mit begrenztem Startkapital, die haftungsbeschränkt und seriös auftreten wollen, ist die UG 2026 eine der pragmatischsten Optionen. Sie kostet in der Gründung einen Bruchteil der GmbH, bietet dieselbe Haftungsbeschränkung und lässt sich später jederzeit hochstufen. Entscheidend ist, die drei Stellschrauben von Anfang an richtig zu setzen: ein realistisches Stammkapital, die passende Vertragsform und eine ladungsfähige Geschäftsadresse, die für Handelsregister und Gewerbe freigegeben ist. Wer diese Punkte sauber klärt, hat innerhalb von zwei Wochen ein rechtssicheres Unternehmen – und den Kopf frei für das eigentliche Geschäft.






