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Recht & Compliance

c/o-Adresse: Bedeutung, richtig schreiben – und wann sie im Impressum oder Handelsregister reicht

Was c/o bedeutet, wie Sie eine c/o-Adresse richtig schreiben – mit Beispielen – und wann sie im Handelsregister, im Impressum oder vor Gericht ausreicht.

Marcel Hampe-Soleinsky – FounderMarcel Hampe-SoleinskyFounder10. Oktober 202615 Min. Lesezeit
Hand hält einen Briefumschlag mit der Beispielanschrift Max Mustermann, c/o Peter Mustermann, vor einer Reihe Briefkästen ohne Namensschild

c/o steht für das englische „care of“ und bedeutet so viel wie „bei“ oder „per Adresse“. Sie schreiben es auf einen Brief, wenn der Empfänger an einer Anschrift erreichbar ist, an deren Briefkasten nicht sein eigener Name steht. Im Alltag ist das schnell erledigt. Für Unternehmen wird es interessant: Ob eine c/o-Adresse im Handelsregister, im Impressum oder in einer Klage genügt, haben Gerichte unterschiedlich beantwortet. Dieser Ratgeber erklärt beides – mit Beispielen zum Abschreiben und den Entscheidungen, auf die es ankommt.

Bedeutung

Was bedeutet c/o?

„c/o“ ist die Abkürzung für „care of“, verkürzt aus „in the care of“ – wörtlich „in der Obhut von“. Der Duden übersetzt den Zusatz mit „wohnhaft bei“, „per Adresse“ oder „im Hause“. Gemeint ist immer dasselbe: Der Brief ist für eine bestimmte Person gedacht, wird aber über die Anschrift und den Briefkasten einer anderen Person oder Firma zugestellt.

Die deutsche Entsprechung „p. A.“ (per Adresse) bedeutet im Kern dasselbe, ist aber kaum noch gebräuchlich. Nichts mit c/o zu tun hat dagegen „Co.“: Das ist die Abkürzung für „Kompanie“ und steckt in Firmennamen wie „GmbH & Co. KG“.

Drei Zusätze, drei Rollen

c/o – „bei“

Empfänger ist die Person in der ersten Zeile. Wer hinter „c/o“ steht, vermittelt nur: An dessen Briefkasten geht die Post.

z. Hd. – „zu Händen“

Umgekehrte Rollen: Empfänger ist die Firma oder Behörde oben, die genannte Person soll den Brief dort bekommen. Die Deutsche Post zeigt in ihren Beispielen die Person ohne „z. Hd.“ direkt unter dem Firmennamen.

p. A. – „per Adresse“

Die ältere deutsche Form von c/o. Funktioniert genauso, ist aber kaum noch zu sehen.

Schreibweise

So schreiben Sie eine c/o-Adresse richtig

Die Deutsche Post gibt für das Anschriftfeld eine feste Reihenfolge vor: zuerst der Name des Empfängers, dann weitere Empfängerangaben, darunter Straße und Hausnummer, zuletzt Postleitzahl und Ort. Jeder Bestandteil steht in einer eigenen Zeile, Leerzeilen gibt es nicht. Die c/o-Zeile ist eine solche weitere Empfängerangabe – sie gehört also direkt unter den Namen und über die Straße.

Anschriftfeld mit c/o-Zeile

Reihenfolge nach den Vorgaben der Deutschen Post

Beispiel
Empfänger

Max Mustermann

Für ihn ist der Brief bestimmt – und nur er darf ihn öffnen.

c/o-Zeile

c/o Peter Mustermann

Der Name, der am Briefkasten steht. Immer eine eigene Zeile, nie hinter dem Namen des Empfängers.

Straße und Hausnummer

Musterstraße 12

Postleitzahl und Ort

12345 Musterstadt

Firmenadresse.com
Die Deutsche Post sieht für die Anschrift bis zu sechs Zeilen vor, die c/o-Zeile zählt mit. Eine Anrede wie „Frau“ oder „Herrn“ steht, wenn gewünscht, in einer eigenen Zeile über dem Namen.

Beispiele für die häufigsten Fälle

  • Untermiete oder WG
    FrauLena Beispielc/o Thomas MusterLindenstraße 1230159 Hannover

    Am Briefkasten steht nur der Hauptmieter? Dann gehört sein Name in die c/o-Zeile.

  • Gast im Hotel
    HerrnJonas Beispielc/o Hotel MusterhofBahnhofstraße 380335 München

    Funktioniert genauso für Klinik, Wohnheim oder Ferienwohnung.

  • Firma über die Steuerkanzlei
    Beispiel Consulting GmbHc/o Steuerkanzlei Muster & PartnerMusterallee 510115 Berlin

    Empfängerin ist die GmbH. Die Kanzlei nimmt den Brief nur entgegen – öffnen darf sie ihn, wenn ihr Auftrag das vorsieht.

  • Ausland (USA)
    JOHN DOEC/O ROBERT SMITH123 APPLE WAYSPRINGFIELD IL 62701UNITED STATES OF AMERICA

    Ort und Land in Großbuchstaben, das Land als letzte Zeile – so verlangt es die Deutsche Post für Auslandsbriefe. Auch die US-Post nutzt das Format „C/O“ ausdrücklich für geteilte Briefkästen.

Alle Beispiele: höchstens sechs Zeilen, keine Leerzeilen, c/o in einer eigenen Zeile zwischen Name und Straße.

Die häufigsten Fehler

  • c/o in derselben Zeile wie der Name („Lena Beispiel c/o Thomas Muster“). Jeder Bestandteil gehört in eine eigene Zeile.
  • Vertauschte Rollen („Thomas Muster c/o Lena Beispiel“). Oben steht immer, für wen der Brief bestimmt ist – hinter c/o der Name am Briefkasten.
  • „z. Hd.“ statt „c/o“. Damit wird die Person oder Firma in der ersten Zeile zum Empfänger – nicht Sie.
  • „c/o“ mit „Co.“ verwechseln. „Co.“ ist ein Bestandteil von Firmennamen, kein Adresszusatz.
  • Leerzeilen im Anschriftfeld. Die Deutsche Post sieht sie nicht vor.
Zustellung

Warum der c/o-Zusatz überhaupt nötig ist

Ein Brief kommt nur an, wenn der Zusteller erkennt, wohin er gehört. Die Deutsche Post stellt nach ihren Geschäftsbedingungen zu, indem sie die Sendung in einen Briefkasten einlegt, der für den Empfänger bestimmt ist. Lässt sich der Empfänger nicht ermitteln, gilt die Sendung als unzustellbar. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Briefe bei einem unbeschrifteten Briefkasten zurückgehen dürfen, wenn der Zusteller nicht erkennen kann, ob er den richtigen Empfänger erreicht.

Genau dieses Problem löst die c/o-Zeile: Sie nennt dem Zusteller den Namen, den er tatsächlich am Briefkasten findet. Wer länger irgendwo wohnt, sollte trotzdem den eigenen Namen ans Schild bringen – das ist zuverlässiger, als darauf zu hoffen, dass jeder Absender an den Zusatz denkt.

c/o-Adresse
Nachsende­auftrag
Wer wird aktiv?
Der Absender schreibt c/o auf den Umschlag
Sie beauftragen die Deutsche Post
Wofür?
Erreichbarkeit unter einer fremden Anschrift
Post von der alten an eine neue Adresse umleiten
Kosten
Keine
Privat ab 31,90 €, geschäftlich ab 51,90 € für sechs Monate (online, Stand 10/2026)
Dauer
Solange Absender die Adresse verwenden
Befristet; Auftrag spätestens fünf Werktage vor Beginn
Briefgeheimnis

Wer darf einen c/o-Brief öffnen?

Kurz gesagt: der Empfänger in der ersten Zeile. Die Person hinter „c/o“ nimmt den Brief nur in Empfang. § 202 StGB bestraft, wer unbefugt einen verschlossenen Brief öffnet, der nicht zu seiner Kenntnis bestimmt ist – mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Verfolgt wird die Tat nur auf Antrag (§ 205 StGB).

Das entscheidende Wort ist „unbefugt“. Bittet der Empfänger seinen Gastgeber ausdrücklich, die Post zu öffnen und ihm den Inhalt zu schicken, handelt dieser nicht unbefugt. Im Geschäftsleben gehört das in den Auftrag: Eine Steuerkanzlei oder ein Adressdienstleister öffnet Post, weil der Vertrag es vorsieht – nicht, weil der Brief an ihrer Anschrift liegt. Das Grundrecht aus Artikel 10 Grundgesetz schützt das Briefgeheimnis übrigens gegenüber dem Staat; zwischen Privatleuten gilt das Strafgesetzbuch.

Im Geschäftsleben

c/o-Adresse für Firmen: Wo sie funktioniert – und wo nicht

Im Alltag geht es bei c/o darum, dass ein Brief ankommt. Bei Unternehmen geht es um mehr: Unter der angegebenen Anschrift müssen Behörden, Gerichte und Geschäftspartner wirksam zustellen können. Ob eine c/o-Adresse das leistet, hängt im Kern von einer Frage ab – sitzt dort jemand, der Zustellungen für Sie annehmen darf? Die Antwort fällt je nach Zweck unterschiedlich aus.

c/o-Adresse möglich?
Worauf es ankommt
Handelsregister (GmbH, UG)
Ja, mit Bedingung
c/o muss auf eine Person verweisen, die Zustellungen annehmen darf
Handelsregister (e.K., OHG, KG, eGbR)
Ungeklärt
Keine Rechtsprechung; beim e.K. nennt das Gesetz die Anschrift der Handels­niederlassung
Impressum
Nicht entschieden
Kein Urteil zu c/o; Postfach und reine Weiterleitung reichen nicht
Klage und Gerichtspost
Umstritten
Für Gesellschaften eher möglich als für Privatpersonen
Gewerbeanmeldung
Nein
Das Formular fragt nur nach der Betriebsstätte
Wohnsitz (Melderegister)
Nein
Anmelden lässt sich nur eine Wohnung, in der Sie wohnen

Handelsregister: Bei GmbH und UG grundsätzlich möglich

GmbH und UG müssen im Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift angeben (§ 8 Abs. 4 GmbHG). Ein eigenes Büro verlangt das Gesetz nicht. Für Gesellschaften ohne Geschäftslokal nennt die Gesetzesbegründung zum MoMiG ausdrücklich zwei Wege: die Wohnanschrift eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, wenn er einverstanden ist, oder die Anschrift eines Zustellungsbevollmächtigten, etwa einer Steuerberaterin oder eines Rechtsanwalts (BT-Drs. 16/6140, S. 36).

Den c/o-Zusatz selbst haben mehrere Oberlandesgerichte gebilligt. Das OLG Naumburg hielt 2009 fest, der Zusatz verdunkle den Zustellungsort nicht, sondern erleichtere sein Auffinden (Beschluss vom 08.05.2009, 5 Wx 4/09). Das OLG Hamm hat 2015 eine c/o-Anschrift bei dem Notar, der für die Gesellschaft handelte, für eintragungsfähig gehalten – und die Grenze genau beschrieben:

„Dieser Zusatz ist vielmehr eintragungsfähig, solange davon auszugehen ist, dass er der besseren Auffindbarkeit der zur Annahme einer Zustellung befugten Person dient und nicht der Verschleierung der Zustellmöglichkeiten oder dem Vortäuschen einer solchen Möglichkeit."
— OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2015, 27 W 51/15

Anfang 2016 stellte derselbe Senat klar, dass auch die Wohnanschrift des Geschäftsführers mit c/o-Zusatz unproblematisch ist (27 W 2/16). Abgelehnt hatte er dagegen einen Zusatz, der keine Person erkennen ließ, die Zustellungen annehmen durfte (27 W 154/14). Wie genau Registergerichte hinschauen, zeigt ein Fall von 2021: Dort kam schon die Kostenrechnung des Gerichts als unzustellbar zurück, und das OLG Hamm bestätigte die Zurückweisung der Anmeldung (27 W 11/21).

Einzelkaufleute, OHG, KG und eGbR: wenig Rechtsprechung

Für Personenunternehmen gibt es zur c/o-Anschrift keine veröffentlichte Rechtsprechung. Beim eingetragenen Kaufmann verlangt § 29 HGB die Geschäftsanschrift „seiner Handelsniederlassung“ – also des Ortes, an dem das Geschäft betrieben wird. Eine c/o-Adresse an einem Ort, an dem Sie gar nicht tätig sind, ist hier deutlich heikler als bei der GmbH.

Für OHG und KG genügt seit der Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 eine Geschäftsanschrift in einem EU-Mitgliedstaat; auch die eingetragene GbR muss eine Anschrift angeben (§ 707 BGB). Nach der Gesetzesbegründung soll diese Anschrift eine verlässliche Grundlage bieten, dort eine zustellungsberechtigte Person vorzufinden. Der Maßstab ähnelt also dem bei der GmbH. Ob Registergerichte c/o-Anschriften bei diesen Rechtsformen akzeptieren, ist aber nicht geklärt – fragen Sie im Zweifel vorab beim Notar oder beim Registergericht nach.

Impressum: Kein Urteil zu c/o – aber klare Grenzen

Das Impressum verlangt nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG den Namen und die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind. Das Wort „ladungsfähig“ steht nicht im Gesetz; die Gerichte legen die Vorschrift aber so aus, dass unter der Anschrift wirksam zugestellt werden kann (siehe ladungsfähige Anschrift). Ein Urteil, das eine c/o-Angabe im Impressum ausdrücklich erlaubt oder verbietet, gibt es bislang nicht. Zwei Entscheidungen markieren aber die Grenze:

Ein Postfach reicht nicht

Das LG Traunstein hielt ein Impressum, das nur ein Postfach nannte, für unzureichend (Urteil vom 22.07.2016, 1 HK O 168/16).

Reine Weiterleitung reicht nicht

Das OLG München ließ ein „Virtual Office Mailbox Plus“ als Impressumsadresse nicht genügen: Die Post wurde nur weitergeleitet, Zustellungen scheiterten. Ob eine Empfangsvollmacht für den Vermieter gereicht hätte, ließ das Gericht ausdrücklich offen (Urteil vom 19.10.2017, 29 U 8/17).

Daraus folgt eine vorsichtige Faustregel: Eine c/o-Adresse im Impressum ist umso besser vertretbar, je sicherer dort eine Person sitzt, die Zustellungen für Sie annehmen darf – etwa eine Kanzlei mit schriftlicher Zustellungsvollmacht. Eine c/o-Angabe bei Bekannten, die Ihre Post nur einsammeln, ist das Gegenteil davon. Für Einzelunternehmer, Freiberuflerinnen und Creator ist die Lage strenger als für Gesellschaften, weil Gerichte bei natürlichen Personen stärker auf die tatsächliche Erreichbarkeit achten.

Verstöße gegen die Impressumspflicht werden vor allem über Abmahnungen von Mitbewerbern verfolgt; das Digitale-Dienste-Gesetz sieht zusätzlich Bußgelder bis 50.000 Euro vor (§ 33 DDG). Was ein vollständiges Impressum enthalten muss, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Impressumspflicht 2026.

Klage und Gerichtspost: Für Firmen eher möglich als für Privatpersonen

Wer klagt, muss eine ladungsfähige Anschrift angeben. Der Bundesgerichtshof hat 2023 entschieden, dass dafür die Adresse eines Postdienstleisters nicht reicht, der die Post nur weiterleitet (Urteil vom 07.07.2023, V ZR 210/22). Wichtig ist die Begründung: Eine Vollmacht, die sich auf die bloße Weiterleitung beschränkt, genügt ebenso wenig wie eine Beauftragung als Postannahmestelle oder Empfangsbote. An einen Vertreter kann nur wirksam zugestellt werden, wenn er echte Zustellungsvollmacht nach § 171 ZPO hat.

Bei Gesellschaften ist der BGH großzügiger. Eine Stiftung durfte unter einer c/o-Anschrift bei der Kanzlei ihres Vorstands klagen, weil dort an den Vorstand zugestellt werden konnte (Urteil vom 06.04.2022, VIII ZR 262/20). Und für juristische Personen genügt die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift, wenn dort an die Geschäftsführung oder an einen nach § 171 ZPO bevollmächtigten Vertreter zugestellt werden kann – im entschiedenen Fall nahm ein Bürodienstleister die Post entgegen (Urteil vom 28.06.2018, I ZR 257/16).

Bei Privatpersonen sind die Gerichte strenger. Das OLG Frankfurt ließ eine bloße c/o-Anschrift nicht genügen (Urteil vom 15.05.2014, 16 U 4/14). Und nach dem OLG Nürnberg ist der Einwurf in den Briefkasten unter einer c/o-Adresse keine wirksame Zustellung, wenn nicht feststeht, dass der Empfänger dort tatsächlich wohnt (Beschluss vom 20.02.2023, 13 W 44/23).

Gewerbeanmeldung, Wohnsitz und Finanzamt: Hier hilft c/o nicht

Drei Stellen fragen nicht, wo Sie erreichbar sind, sondern wo Sie tatsächlich sind. Das Formular für die Gewerbeanmeldung (GewA 1) kennt nur die Anschrift der Betriebsstätte, also des Ortes, an dem Sie arbeiten – ein Feld für eine c/o- oder Postanschrift gibt es nicht. Ausführlich erklären wir das im Beitrag Gewerbeanmeldung im Virtual Office.

Im Melderegister können Sie sich nur mit einer Wohnung anmelden, die Sie tatsächlich bewohnen (§ 17 BMG). Wer einem anderen eine Wohnanschrift für eine Scheinanmeldung anbietet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (§ 19 Abs. 6, § 54 BMG). Beim Finanzamt können Sie eine Empfangsvollmacht hinterlegen, sodass Bescheide an einen Bevollmächtigten gehen (§ 122 AO). Am steuerlichen Ort der Geschäftsleitung ändert eine abweichende Postanschrift aber nichts – maßgeblich bleibt, wo die Geschäfte tatsächlich geführt werden (§ 10 AO). Mehr dazu in unserem Beitrag zu Virtual Office und Betriebsstätte.

Vergleich

c/o-Adresse, Postfach oder eigene Geschäftsadresse?

Wer eine Anschrift für sein Unternehmen braucht, ohne dafür ein Büro zu mieten, hat im Wesentlichen drei Möglichkeiten. Sie unterscheiden sich weniger im Preis als darin, was sie rechtlich tragen.

Postfach

Günstig und diskret, aber keine Anschrift für Impressum oder Handelsregister: Hinter einem Postfach sitzt niemand, der eine Zustellung entgegennehmen kann. Taugt als zusätzliche Postanschrift, nicht als Firmenadresse.

c/o bei Kanzlei, Familie oder Bekannten

Kostet oft nichts und kann im Handelsregister funktionieren – wenn die Person dort Zustellungen für Sie annehmen darf und es zuverlässig tut. Der Haken: Sie hängen von deren Verfügbarkeit ab, und der fremde Name steht dauerhaft in Ihrer Anschrift.

Eigene Geschäftsadresse

Ihr Firmenname steht ohne Zusatz in der Anschrift. Entscheidend ist, dass der Anbieter nicht nur Post weiterleitet, sondern als Zustellungsbevollmächtigter Zustellungen für Sie annimmt.

Unsere Lösung

Eigene Geschäftsadresse statt c/o-Konstruktion

Mit einer Geschäftsadresse von Firmenadresse.com brauchen Sie in der Regel keinen c/o-Zusatz. Ihr Firmenname wird am Standort im Firmenverzeichnis geführt, und Ihre Anschrift lautet schlicht: Firmenname, Straße, Postleitzahl, Ort. Unsere Bedingungen haben wir genau an dem Punkt ausgerichtet, an dem der BGH die Grenze zieht: Wir sind nicht bloß Empfangsbote oder Weiterleitungsdienst, sondern nach unseren AGB rechtsgeschäftlich bestellte Zustellungsbevollmächtigte im Sinne von § 171 ZPO. Werktags ist Personal vor Ort, und die Vollmacht deckt ausdrücklich auch Einschreiben und förmliche Zustellungen ab.

Jede Sendung wird gescannt und erscheint in Ihrem Kundenportal. Die Adresse können Sie als Firmensitz und im Handelsregister, im Impressum, auf Rechnungen und gegenüber Ihrer Bank verwenden – an allen unseren Standorten, ab 34,90 € netto im Monat. Für die Gewerbeanmeldung ist sie, wie jede gemietete Adresse, nicht gedacht.

Eine Garantie für jeden Einzelfall kann niemand geben – gerade beim Impressum von Einzelunternehmen ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt. Die Voraussetzungen, auf die es nach der Rechtsprechung ankommt, sind damit aber erfüllt: ein fester Ort, Ihr Name vor Ort und eine Person mit echter Zustellungsvollmacht. Was eine Anschrift sonst noch leisten muss, lesen Sie im Beitrag Ladungsfähige Geschäftsadresse.

Worauf Sie bei jedem Adressanbieter achten sollten

  • Schriftliche Zustellungsvollmacht nach § 171 ZPO – nicht nur „Postannahme“ oder „Weiterleitung“.
  • Ihr Firmenname wird am Standort geführt, damit Zusteller Sendungen zuordnen können.
  • Ausdrückliche Freigabe für Firmensitz und Handelsregister, nicht nur fürs Impressum.
  • Klare Regeln, was mit Ihrer Post passiert: Scan, Weiterleitung, Aufbewahrung.
  • Keine Versprechen zur Gewerbeanmeldung – dafür ist eine gemietete Adresse nicht gedacht.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur c/o-Adresse

Was bedeutet c/o auf einer Anschrift?

c/o steht für „care of“, auf Deutsch „bei“ oder „per Adresse“. Der Zusatz zeigt, dass der Empfänger über die Anschrift einer anderen Person oder Firma erreichbar ist.

Wie sieht eine c/o-Adresse aus?

Erste Zeile: der Name des Empfängers. Zweite Zeile: „c/o“ und der Name, der am Briefkasten steht. Darunter Straße mit Hausnummer und zuletzt Postleitzahl und Ort. Beispiel: Max Mustermann, c/o Peter Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt.

Steht c/o vor oder hinter dem Namen?

c/o steht in einer eigenen Zeile unter dem Namen des Empfängers – und vor dem Namen der Person oder Firma, bei der er erreichbar ist. Schreiben Sie es nicht in dieselbe Zeile wie den Empfängernamen.

Was ist der Unterschied zwischen c/o und z. Hd.?

Bei c/o ist die Person oben der Empfänger, der Name hinter c/o nur die Zustelladresse. Bei z. Hd. ist es umgekehrt: Empfänger ist die Firma oder Behörde oben, die genannte Person soll den Brief dort bekommen.

Brauche ich c/o, wenn mein Name nicht am Briefkasten steht?

Ja, das ist der Hauptzweck. Ohne Ihren Namen am Briefkasten kann der Zusteller die Sendung nicht sicher zuordnen und darf sie zurückschicken. Wohnen Sie länger dort, ist ein eigenes Namensschild die zuverlässigere Lösung.

Wo trage ich c/o in Online-Formularen ein?

In der Praxis in das Feld für den Adresszusatz oder in die zweite Adresszeile, nicht in das Namensfeld. Bei Lieferungen an eine Packstation ist das Feld „Adresszusatz“ bei DHL allerdings für Ihre Postnummer vorgesehen.

Darf jemand anderes meinen c/o-Brief öffnen?

Nur mit Ihrem Einverständnis. Der Brief ist für die Person in der ersten Zeile bestimmt. Wer ihn unbefugt öffnet, macht sich nach § 202 StGB strafbar.

Kann eine GmbH eine c/o-Adresse im Handelsregister eintragen lassen?

Grundsätzlich ja. Nach der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte ist ein c/o-Zusatz eintragungsfähig, wenn er auf eine Person verweist, die Zustellungen für die Gesellschaft annehmen darf – etwa eine Kanzlei mit Zustellungsvollmacht. Unzulässig ist er, wenn er eine Zustellmöglichkeit nur vortäuscht.

Darf ich eine c/o-Adresse im Impressum angeben?

Das ist nicht abschließend entschieden. Ein Postfach oder eine reine Weiterleitungsadresse reicht nach der Rechtsprechung nicht. Eine c/o-Adresse ist umso besser vertretbar, je sicherer dort jemand mit Zustellungsvollmacht für Sie erreichbar ist.

Kann ich mit einer c/o-Adresse ein Gewerbe oder meinen Wohnsitz anmelden?

Nein. Für das Gewerbe zählt der Ort, an dem Sie arbeiten, für den Wohnsitz die Wohnung, in der Sie tatsächlich wohnen. Beides lässt sich nicht über eine fremde Anschrift abbilden.

Fazit

c/o ist ein Hilfsmittel – keine Adresse für alles

Im Privaten ist c/o genau richtig, wenn Sie vorübergehend bei jemand anderem erreichbar sind: Name in die erste Zeile, c/o mit dem Namen am Briefkasten in die zweite, fertig. Im Geschäftsleben trägt eine c/o-Adresse nur so weit wie die Person dahinter. Bei GmbH und UG kann sie im Handelsregister funktionieren, wenn dort jemand mit Zustellungsvollmacht sitzt. Für das Impressum ist die Lage offen, für Gewerbe und Wohnsitz scheidet sie aus.

„Eine c/o-Adresse ist nur so gut wie die Person, die dort Ihre Post annimmt. Wer das auf Dauer nicht von Bekannten abhängig machen will, braucht eine Adresse mit schriftlich geregelter Zustellungsvollmacht."
— Marcel Hampe-Soleinsky, Gründer von Firmenadresse.com
Quellen

Rechtsgrundlagen und Entscheidungen zum Nachlesen

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