Gewerbeanmeldung &
Firmensitz
Was Sie bei einer virtuellen Geschäftsadresse beachten müssen: Wir klären auf, wo die Unterschiede zwischen Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften liegen.

Einzelunternehmen
Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung
Für Einzelgewerbetreibende und Freiberufler gilt im Gewerberecht ein strenges Prinzip: Das Gewerbe muss dort angemeldet werden, wo die tatsächliche Geschäftsleitung stattfindet. In der Regel ist dies der Ort, an dem Sie Ihre geschäftlichen Entscheidungen treffen, Ihre Buchhaltung führen oder Ihre tägliche Arbeit verrichten – meist Ihr Wohnsitz oder ein festes Büro.
Wichtiger Hinweis
Eine gemietete Geschäftsadresse kann für Einzelunternehmer hervorragend als offizielle Postanschrift oder für das Impressum genutzt werden. Eine Anmeldung des Hauptgewerbes an einer reinen Service-Adresse ohne dauerhafte physische Präsenz ist jedoch rechtlich oft nicht zulässig.
Kapitalgesellschaften (GmbH/UG)
Der Satzungssitz zählt
Bei juristischen Personen wie der GmbH oder UG gestaltet sich die Rechtslage anders. Hier wird zwischen dem Satzungssitz (Eintragung im Handelsregister) und der Betriebsstätte unterschieden.
Satzungssitz
Die Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, ihr Gewerbe dort anzumelden, wo sie ihren Sitz laut Gesellschaftsvertrag (Satzung) hat.
Ladungsfähigkeit
Voraussetzung für die Anmeldung am gewählten Standort ist die „Ladungsfähigkeit“ – also die garantierte Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte.
Die Lösung
Infrastruktur statt „Briefkasten“
Um den strengen Anforderungen der Gewerbebehörden zu entsprechen, bieten wir mehr als nur ein Postschild. Unsere Standorte sind darauf ausgelegt, die Kriterien einer „festen Einrichtung“ zu erfüllen.
Warum unsere Kunden ein physisches Postfach erhalten
Wir orientieren uns bei der Ausgestaltung unseres Services an den aktuellen Leitlinien der Aufsichtsbehörden. Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ (BLA) hat in seinen Sitzungen (u.a. 129. Sitzung) Kriterien definiert, die eine Scheinadresse von einer echten Niederlassung unterscheiden.
Ein zentraler Punkt ist die physische Substanz am Standort. Deshalb erhalten unsere Kunden im entsprechenden Paket:
- Ein fest zugewiesenes, abschließbares Postfach:
Zur sicheren Lagerung von Originalunterlagen vor Ort.
- Bereitstellung von Arbeitsplatzkapazitäten:
Wir halten Büro-Infrastruktur vor, die im Falle einer behördlichen Prüfung (z. B. durch das Finanzamt oder Gewerbeamt) zur Akteneinsicht und Verwaltungstätigkeit genutzt werden kann.
Fazit: Rechtssicherheit durch Transparenz
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen auf ein solides rechtliches Fundament zu stellen. Während Einzelunternehmer unsere Adresse primär zur Wahrung ihrer Privatsphäre im Impressum nutzen, bieten wir Kapitalgesellschaften die notwendige Infrastruktur, um den Anforderungen an einen offiziellen Firmensitz gerecht zu werden.
Sicher gründen mit dem Compliance-Paket
Jetzt rechtssicheren Firmensitz für Ihre GmbH/UG buchen inkl. physischem Postfach & Prüfungs-Infrastruktur.


